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Steuererklärung in Japan als Freelancer

Published Mar 10, 2026 | JapanRita Team | 4 min read
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Steuererklärung in Japan als Freelancer

Was ist die 確定申告 (Kakutei Shinkoku)?

Wenn Sie als Freiberufler oder Selbstständiger in Japan tätig sind, müssen Sie jährlich eine Steuererklärung einreichen, die als 確定申告 (Kakutei Shinkoku) bekannt ist. Dabei handelt es sich um die Meldung Ihrer Einkünfte und Ausgaben an die Nationale Steuerbehörde (NTA) und die Begleichung offener Einkommensteuer.

Im Gegensatz zu Angestellten, deren Arbeitgeber die Steuer über den Jahresendausgleich (年末調整) regeln, müssen Freiberufler ihre Steuern selbst berechnen und melden. Dies gilt für alle, die Einkünfte außerhalb eines regulären Beschäftigungsverhältnisses erzielen — einschließlich Nebentätigkeiten, Auftragsarbeit und gewerblicher Einkünfte.

Wichtige Fristen, die Sie nicht verpassen dürfen

Der Abgabezeitraum für die Einkünfte des Vorjahres läuft jährlich vom 16. Februar bis 15. März. Fällt der 15. März auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge (無申告加算税) und Verzugszinsen (延滞税).

  • 16. Februar: Beginn des Abgabezeitraums

  • 15. März: Abgabefrist für die Einkommensteuer

  • 31. März: Abgabefrist für die Verbrauchsteuer (falls zutreffend)

  • Zahlungsfrist: Identisch mit der Abgabefrist, sofern keine Ratenzahlung gewählt wird
  • Blaue Erklärung vs. Weiße Erklärung

    Japan bietet zwei Arten von Steuererklärungsformaten für Selbstständige:

    Blaue Erklärung (青色申告)

    Die blaue Erklärung bietet erhebliche Steuervorteile, erfordert jedoch eine detailliertere Buchführung:

  • Sonderabzug von bis zu 650.000 Yen auf Ihre Gewerbeeinkünfte

  • Möglichkeit, Verluste bis zu 3 Jahre vorzutragen

  • Abschreibungsvorteile für Betriebsvermögen

  • Erfordert doppelte Buchführung und eine Bilanz

  • Vorab-Registrierung beim zuständigen Finanzamt erforderlich
  • Weiße Erklärung (白色申告)

    Die weiße Erklärung ist einfacher, bietet aber weniger Vorteile:

  • Keine Sonderabzüge

  • Einfache einfache Buchführung reicht aus

  • Keine Vorab-Registrierung erforderlich

  • Besser geeignet für Personen mit geringen Betriebsausgaben
  • Für die meisten Freiberufler mit nennenswerten Einkünften wird die blaue Erklärung dringend empfohlen, da allein der Sonderabzug von 650.000 Yen über 100.000 Yen an Steuern sparen kann.

    Benötigte Unterlagen

    Bevor Sie mit der Erklärung beginnen, stellen Sie diese wichtigen Dokumente zusammen:

  • My-Number-Karte (マイナンバーカード) oder Benachrichtigungskarte

  • Einkommensnachweise: Zahlungsbelege (支払調書) von allen Auftraggebern

  • Ausgabenbelege: nach Kategorien geordnet (Büromaterial, Transport, Kommunikation usw.)

  • Kontoauszüge: mit geschäftsbezogenen Transaktionen

  • Krankenversicherungszahlungen (国民健康保険)

  • Rentenzahlungen (国民年金)

  • Steuererklärung des Vorjahres (falls vorhanden)
  • So reichen Sie ein: Schritt für Schritt

    Schritt 1: Einkünfte berechnen

    Addieren Sie alle Gewerbeeinkünfte, die Sie im Steuerjahr (1. Januar bis 31. Dezember) erhalten haben. Denken Sie daran, die Einkünfte vor Abzug der 源泉徴収 (Quellensteuer) einzubeziehen.

    Schritt 2: Ausgaben zusammenstellen

    Ordnen Sie Ihre Ausgaben den von der NTA anerkannten Kategorien zu:

  • Miete für Büro oder Coworking Space (地代家賃)

  • Geschäftsbezogene Nebenkosten (水道光熱費)

  • Kommunikationskosten wie Telefon und Internet (通信費)

  • Transportkosten (旅費交通費)

  • Verbrauchsmaterial und Ausrüstung (消耗品費)

  • Weiterbildung und Fachliteratur (研修費)
  • Schritt 3: Abzüge anwenden

    Häufige Abzüge umfassen Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rente), Lebensversicherungsbeiträge, Erdbebenversicherung und den Sonderabzug der blauen Erklärung.

    Schritt 4: Erklärung einreichen

    Es gibt drei Möglichkeiten zur Abgabe:

  • e-Tax (online über die NTA-Website) — am bequemsten, erfordert My-Number-Karte

  • Persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt

  • Per Post an Ihr zuständiges Finanzamt
  • Schritt 5: Zahlen oder Erstattung erhalten

    Wenn Sie zusätzliche Steuern schulden, zahlen Sie bis zur Frist. Wenn Ihre Auftraggeber zu viel 源泉徴収 (Quellensteuer) einbehalten haben, erhalten Sie innerhalb von 1 bis 2 Monaten eine Erstattung auf Ihr Bankkonto.

    Tipps für Freiberufler in Japan

  • Bewahren Sie das ganze Jahr über alle geschäftsbezogenen Belege auf

  • Nutzen Sie Buchhaltungssoftware für eine ordentliche Buchführung (JapanRita kann Ihnen bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben helfen)

  • Erwägen Sie die Registrierung für die blaue Erklärung, falls noch nicht geschehen

  • Konsultieren Sie einen Steuerberater (税理士) bei komplexen Sachverhalten

  • Reichen Sie frühzeitig ein, um den Ansturm kurz vor der Frist zu vermeiden
  • Die Steuererklärung in Japan als Freiberufler muss nicht überwältigend sein. Mit guter Vorbereitung und geordneten Unterlagen wird der Prozess unkompliziert. Beginnen Sie früh, führen Sie sorgfältig Buch und nutzen Sie alle verfügbaren Abzüge.

    Häufig gestellte Fragen

    Wann ist die Frist für die Steuererklärung in Japan?


    Die Frist für die Abgabe der 確定申告 ist in der Regel der 15. März des Folgejahres. Für Einkünfte aus dem Jahr 2025 muss die Erklärung beispielsweise bis zum 15. März 2026 eingereicht werden.

    Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn meine Nebeneinkünfte unter 200.000 Yen liegen?


    Wenn Ihr einziges Einkommen von einem Arbeitgeber stammt, der den Jahresendausgleich (年末調整) durchführt, und Ihre Nebeneinkünfte unter 200.000 Yen liegen, müssen Sie möglicherweise keine Erklärung abgeben. Als Freiberufler müssen Sie jedoch unabhängig von der Einkommenshöhe eine Erklärung einreichen.

    Kann JapanRita mir bei meiner Steuererklärung helfen?


    JapanRita hilft Ihnen, Ihre Einnahmen, Ausgaben und Abzüge das ganze Jahr über zu organisieren. Wir reichen zwar keine Steuererklärungen direkt ein, bereiten aber alle Zahlen vor, die Sie für Ihre 確定申告 benötigen.

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